Beitragsordnung
Gem. Vereinssatzung erlässt der Vorstand eine Beitragsordnung, die durch die Hauptversammlung genehmigt werden muss.
Über die Höhe der Beiträge entscheiden die Mitglieder, ebenso im Rahmen der Hauptversammlung.
Beitragsordnung
Gültig ab 01.10.2024
gem. Beschluss der Jahreshauptversammlung am 23.09.2024